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Steuer & Beratung

Freiheitsschutz vor übermäßiger Steuerlast

2025-08-0810:00

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„Während die Besteuerungsgleichheit durchaus zum effektiven verfassungsrechtlichen Schutz des Steuerpflichtigen gediehen ist, droht der viel diskutierte und erwogene Freiheitsschutz vor übermäßiger Steuerlast – nach Lichtblicken in Zeiten von Vermögen- und Erbschaftsteuerbeschluss – prima facie wieder zum stumpfen Schwert zu verkommen.“ Vors. Ri’BFH Jachmann-Michel/Kohlhas, BB 2024, 2263, 2271.

„Während die Besteuerungsgleichheit durchaus zum effektiven verfassungsrechtlichen Schutz des Steuerpflichtigen gediehen ist, droht der viel diskutierte und erwogene Freiheitsschutz vor übermäßiger Steuerlast – nach Lichtblicken in Zeiten von Vermögen- und Erbschaftsteuerbeschluss – prima facie wieder zum stumpfen Schwert zu verkommen.“

Vors. Ri’BFH Jachmann-Michel/Kohlhas, BB 2024, 2263, 2271.

Absurde Steuergesetze

2025-08-0110:00

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„Aber allein schon die Steuergesetze sind völlig absurd. Ein Startup kann es sich gar nicht leisten, in den Anfangsjahren Verluste zu machen, weil seine Investoren diese nicht steuerlich geltend machen können.“ Roland Berger, NZZ (Internationale Ausgabe) v. 21.2.2025, S. 16

„Aber allein schon die Steuergesetze sind völlig absurd. Ein Startup kann es sich gar nicht leisten, in den Anfangsjahren Verluste zu machen, weil seine Investoren diese nicht steuerlich geltend machen können.“

Roland Berger, NZZ (Internationale Ausgabe) v. 21.2.2025, S. 16

Munteres Rätselraten

2025-07-2510:00

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„Obwohl insbesondere viele Regelungen des Steuerrechts vage und unbestimmt, in sich widersprüchlich und teils bei Lichte betrachtet aus dem Wortlaut heraus sogar manchmal völlig unverständlich sind (man denke nur an die Kennzeichen des § 138e AO, die mehr an ein munteres Rätselraten als an Rechtsnormen erinnern), läuft der Gesetzgeber (leider) nicht Gefahr, ein ums andere Mal vom …

„Obwohl insbesondere viele Regelungen des Steuerrechts vage und unbestimmt, in sich widersprüchlich und teils bei Lichte betrachtet aus dem Wortlaut heraus sogar manchmal völlig unverständlich sind (man denke nur an die Kennzeichen des § 138e AO, die mehr an ein munteres Rätselraten als an Rechtsnormen erinnern), läuft der Gesetzgeber (leider) nicht Gefahr, ein ums andere Mal vom BVerfG kassiert zu werden.“

Florian Haase, Ubg 2025, 1, 2.